Kauft ein Kunde mit Gutschein wird der Nachlass des Gutscheins als ein einzelnen Position mit Wert angelegt (z.B Warenwert 100 € , abzgl 10% Gutschein über 10 € ). Das hat einige Nachteile. Der Verkaufspreis des Artikels wird mit 100 € an die Wawi übergeben, was ja eigentlich falsch ist, denn er beträgt nur 90 €. Und viel schlimmer…kauft ein Kunde 3 Artikel mit z.b. 10 % Gutschein und schickt 2 Artikel zurück, muss man höllisch aufpassen, dass man bei der Erstattung auch wieder die 10 % aufschlägt, sonst hat er den Nachhlass auf 3 Artikel letztlich auf einen Artikel bekommen. Kaum eine Wawi kann in so einem Fall automatisch den Nachlass auf einzelne Positionen wieder zurückrechnen. Das ist Handarbeit und eine große Fehlerquelle. Im Grunde sollte ein Nachlass direkt im Shop auf die einzelnen Artikel runtergerechnet werden. Dann stimmen die Ertragsrechnungen und auch die Rückerstattungen laufen einfacher. Gibte es dafür eine Lösung ? Falls nicht, ist sowas technisch anpassbar ?
Ich bin daran auch interessiert, und zwar sollte es globale Gutscheine geben, die dem gesamten Warenkorb abgezogen werden, und dann aber die Artikel bezogenen Gutscheine, die dann den Artikelpreis reduzieren. Da man bei den Gutscheinen ja das Ganze Artikelbezogen anlegen kann (Auf Artikel begrenzt) sollte das ja umsetzbar sein, oder? Ich wäre hier auch sehr an eine Lösung interessiert. mfg Frank
Was sagt Ihr von Shopware denn dazu ?
Hallo, man kann ja Gutscheine für den ganzen Warenkorb und für einzelne Artikel anlegen. Das diese dann jeweils als extra Position - entweder je Artikel oder halt für die gesamte Bestellung - ausgegeben werden ist meinem Wissenstands nach buchhalterisch und steuer- / handelsrechtlich der einzig korrekte Weg. Denn die so einzeln im Buchungs- und Steuerjournal angelegten Positionen lassen sich dann bei den Jahresabschlüssen auch enstprechend abbilden und nachvollziehen. Ist zwar umständlich, aber bilanzrechtlich erforderlich. Eine gute Wawi sollte aber auch dieses abbilden und beides über “Stornorechungs”-Funktionen bei Retouren automatisch richtig berechnen. Steuerrecht und Bilanzrecht ist kompliziert und nicht immer nachvollziehbar, aber nunmal ein Zwang. Viele Grüße Heiko P.S.: hier mal mein Lieblingszitat aus dem UStG. Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen und versucht es mit den darin enthaltenen Querverweisen nachzuvollziehen. Und ein Ende zu finden, wenn Ihr in einem Querverweis einen anderen findet, denn wieder nachverfolgt, dann den nächsten usw… [quote][…] die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht als Arbeitnehmer gelten der Ehegatte, die minderjährigen Abkömmlinge, die Eltern des Blinden und die Lehrlinge. Die Blindheit ist nach den für die Besteuerung des Einkommens maßgebenden Vorschriften nachzuweisen. Die Steuerfreiheit gilt nicht für die Lieferungen von Energieerzeugnissen im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Energiesteuergesetzes und Branntweinen, wenn der Blinde für diese Erzeugnisse Energiesteuer oder Branntweinabgaben zu entrichten hat, und für Lieferungen im Sinne der Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 […][/quote]