Hallo, wie kann man dieses Urteil bei Gratis-Prämienprodukte berücksichtigen? Link hier Viele Grüße Rainer
Lies Dir das mal richtig durch. Es ging darum, dass es nicht falsch (wettbewerbswidrig) ist, den Grundpreis auf die gesamte Menge zu kalkulieren. Es wurde nicht darüber entschieden, dass die Zugabe grundsätzlich mit einzurechnen ist.