ggf. zzgl. Nachnahmegebühr und Zustellgebühr?

Hallo Community! Es wäre sicherlich eine Frage für den Anwalt. Aber vielleicht kann ja hier jemand sein Wissen dazu beitragen. Der Postbote erhebt doch € 2 Zustellgebühr bei der Zahlungsart Nachnahme. Müsste der Kleinunternehmer Satz dann auch nicht so lauten das die Zustellgebühr erwähnt wird? An meiner Postfiliale hieß es nähmlich : 5 € Nachnahmegebühr und 2 € Zustellgebühr. Ein Paket als Nachnahme in der Filiale zu übergeben kostet genau 11,90 €. Oder fällt die Zustellgebühr in die Gebühren der Nachnahme hinein? Gruß Gazu

Paket versenden per NN kostet tatsächlich insgesamt 11,90 PLUS 2 Euro Zustellgebühr. Wobei Du 11,90 zahlst und der Empfänger die 2 Euro bei Annahme des Pakets (und natürlich zusätzlich das Geld, dass Du ihm in Rechnung gestellt hast). Dass diese Zustellgebühr noch zusätzlich vom Kunden bezahlt werden muss, sollte auf jeden Fall auf deiner Seite erwähnt werden, vermutlich sogar zwingend im letzten Schritt des Warenkorbs! Tschö Ralf

Und jetzt merke ich, dass Du dich wohl auf den Satz unten auf der Shopware-Seite beziehst, der das Sternchen an den Preisen erklärt?

Ja genau! Wäre es also Sinnvoll den Kleinunternehmer Satz mit: ggf. zzgl. Nachnahmegebühr und Zustellgebühr umzuändern? Denn immmerhin gibt es ja eine Zustellgebühr von 2 €. Das Problem ist: Habe es noch nie bei einem Shop gesehen… Edit: Wenn man eine Shopseite “Zahlungsarten” hat und man in ihr die Nachnahmegebühren aufzählt. Müssen dort auch Sternchen hinter den Preise stehen? Damit diese Bezug auf den KU Status und Endpreise haben.

Da bin ich nun auch überfragt. Ich versteh auch nicht, warum die Sternchen-Erläuterung speziell was mit der KU-Regelung zu tun hat, ist das so?

Also da man ja also KU keine Steuer ausweist soll man halt auf die Endpreise aufmerksam machen. Nun frage ich mich ob man auch hinter die Nachnahmegebühren ein Sternchen machen sollte, oder diese Sternchenfrei bleiben können.

[quote=„Gazu“]Also da man ja also KU keine Steuer ausweist soll man halt auf die Endpreise aufmerksam machen. Nun frage ich mich ob man auch hinter die Nachnahmegebühren ein Sternchen machen sollte, oder diese Sternchenfrei bleiben können.[/quote] Sternchen wegen der Steuer? Ganz versteh ich nicht was Du meinst :wink: Aber grundsätzlich erhebt die Deutsche Post die (übrigens grundsätzlich steuerfreie) Gebühr direkt vom Empfänger, sprich der „Vertrag“ über die 2,-€ kommt eh nicht zwischen Dir und dem Kunden zustande und ist daher in Hinsicht auf die KU irrelevant. Nur man muss den Kunden halt drauf hinweisen, das noch 2,-€ draufkommen, darf diese aber auch nicht in seine Versandkosten mit einrechnen (um es dem Kunden leichter zu machen), da man diese ja nicht selber erhebt…

Also erst einmal Danke für eure Antworten! Zu den Sternen: Ich meine, wenn man im Footer eine Shopseite hat die über die Zahlungsarten informieren soll. Dort stehen dann die Gebühren z.B. für die Nachnahme. Kommen hinter diese Gebühren Sterne, damit man auch hier auf KU und Endpreise hindeutet, oder macht es hier keinen Zweck Sternchen zu setzen? Zu den Nachnahmegebühren: Eigentlich kann man es doch ganz einfach lösen indem man einfach 7 € Nachnahme Gebühren aufschreibt. So weiß der Kunde das er definitiv 5+2 € zusätzlich zahlen muss. Man erwähnt somit garnicht die Zustellgebühr und muss dann dementsprechend auch nicht den KU Satz mit ggf. Zustellgebühr erweitern. Es fällt also quasi alles in den Topf der „Nachnahmegebühren.“ Was sagt ihr dazu? :thumbup:

[quote=“Gazu”] Eigentlich kann man es doch ganz einfach lösen indem man einfach 7 € Nachnahme Gebühren aufschreibt. So weiß der Kunde das er definitiv 5+2 € zusätzlich zahlen muss. [/quote] Wenn Du in Deinem Shop 7 Euro an Nachnahmegebühr erhebst/berechnest, dann erhälst Du diese 7 Euro auch vom Kunden (indem die Post Dir ca. 3 Wochen nach Zustellung diesen Betrag plus den Betrag für den gekauften Artikel auf Dein Konto überweist). Der Kunde muss aber dennoch zusätzlich bei Entgegennahme der Sendung 2 Euro an die Post bezahlen (und diese 2 Euro kriegst Du nicht!). Und jetzt muss ich Fußball gucken. !!!BVB!!!

Genau, mein Vorredner sagt es… Nochmal: -> Aber grundsätzlich erhebt die Deutsche Post die (übrigens grundsätzlich steuerfreie) Gebühr direkt vom Empfänger, sprich der “Vertrag” über die 2,-€ kommt eh nicht zwischen Dir und dem Kunden zustande und ist daher in Hinsicht auf die KU irrelevant.

Ok! Also wenn ich es jetzt richtig verstanden habe kann ich den KU Satz so lassen, weil die 2 € nichts mit mir zu tun haben: * Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl.Liefer-/Versandkosten, ggf. zzgl. Nachnahmegebühr. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Bei den Zahlungsarten erwähne ich jedoch die 2 € Zustellgebühr die der Kunde dem Postboten noch aushändigen muss bei einer Nachnahme. Die Gebühren enthalten keine Sterne. Ist soweit alles korrekt? :smiley: Also : 4,90 € Versandkosten + 5 € Nachnahmegebühr. Bitte bedenken sie das sie bei Aushändigung ihrer bestellten Ware eine Zustellgebühr von 2 € zu entrichten haben. So ist es korrekt,gell ? :smiley:

Sieht gut aus. Noch die Rechtschreibfheler 'raus und ein Komma 'rein :slight_smile: Vielleicht eleganter: Bitte beachten Sie, dass unser Versandpartner DHL bei Nachnahmesendungen zudem ein Entgeld für die Geldübermittlung erhebt in Höhe von 2€.

Danke für die Motivation. Sitze schon den ganzen Tag vorm Rechner :shock: Der Satz klingt nun wie folgt: Die deutsche Post erhebt bei Zustellung zusätzlich eine Zustellgebühr von € 2. Ich finde das klingt knapp, deutlich und klar! :slight_smile: Ich bin mir nur nicht sicher ob ich deutsche Post oder DHL hinschreiben soll… ^^ Danke!

Das Thema ist schon älter, vielleicht interessiert es trotzdem jemand. Wir haben eine kurze Anleitung erstellt, wie man Trusted-Shops konform den Hinweis „2€ Zustellgebühr auf der Bestellbestätigungsseite hinzufügt“. (LINK)