Hallo, ich stehen bei einem Kunden aktuell vor folgendem Problem: Ein Deutscher Händler kauft im Shop ein. Als Rechnungsadresse ist seine Adresse hinterlegt. Als Lieferanschrift gibt er die Adresse seines Kunden aus Schweden an. (Dropshipping-Szenario, könnte aber auch andere reale Gründe für solch ein Vorgehen geben) Die Rechnung wird nun allerdings steuerfrei ausgewiesen, was durch die Steuerkanzlei meines Kunden wie folgt beanstandet wurde: „Kunde hat eine deutsche USt-ID-Nr. und eine deutsche Rechnungsanschrift, somit ist die Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen.“ Gibt es hierzu Erfahrungswerte / Lösungen?
[quote=“servicehoster”]Hallo, ich stehen bei einem Kunden aktuell vor folgendem Problem: Ein Deutscher Händler kauft im Shop ein. Als Rechnungsadresse ist seine Adresse hinterlegt. Als Lieferanschrift gibt er die Adresse seines Kunden aus Schweden an. (Dropshipping-Szenario, könnte aber auch andere reale Gründe für solch ein Vorgehen geben) Die Rechnung wird nun allerdings steuerfrei ausgewiesen, was durch die Steuerkanzlei meines Kunden wie folgt beanstandet wurde: “Kunde hat eine deutsche USt-ID-Nr. und eine deutsche Rechnungsanschrift, somit ist die Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen.” Gibt es hierzu Erfahrungswerte / Lösungen?[/quote] Maßgebend für die Steuerberechnung ist immer das Lieferland!! Die deutsche Ust-ID des Händlers hat keine Bedeutung. Lieferungen innerh. Deutschland werden immer Mwst berechnet. Es ist zu unterscheiden, ob der Kunde in Schweden eine Ust-ID hat oder nicht. Hat er eine, wird steuerfrei geliefert, hat er keine wird die Steuer berechnet. So weiß ich es von meinem Steuerberater und so händel ich das schon seit Jahren, ohne Probleme mit den Ämtern!