Hallo liebe Community,
ich bin gerade über einen Punkt gestolpert, bei dem mir auch die Suche hier im Forum bzw. im Netz nicht so recht weitergeholfen hat.
Ein Kunde aus Spanien ist im Shop als Firma und mit gültiger Ust-ID (Prüfung erfolgt mit dem offiziellen Ust-ID-Plug-In von Shopware) hinterlegt. Für Spanien ist in den Einstellungen vermerkt, dass die Ust nicht berechnet wird, wenn der Kunde eine gültige Ust-ID besitzt. Wenn ich nun eine Bestellung mit diesem Kunden aufgebe, wird der Rechnungsbetrag auch ohne Ust angezeigt - so weit so gut also.
Wenn ich nun aber eine abweichende Lieferanschrift (Privatperson, keine Firmenanschrift) in Spanien ohne eigene Ust-ID in der Bestellung wähle, wird weiterhin keine Berechnung von Steuern angezeigt. Soweit ich weiß zählt doch immer die Ust-ID des Erfüllungsortes, d.h. in diesem Fall von der Lieferadresse und nicht von der Rechnungsadresse, oder?
Ist das tatsächlich korrekt so?
Könnten dann nicht Hintz und Kuntz aus dem Ausland sich einfach irgendeine Firma nehmen, diese als Rechnungsanschrift verwenden und sich dann die Ware steuerfrei an ihre Privatanschrift liefern lassen???
Bitte um Hilfe bzw. Aufklärung, vielen Dank!
Alex
SW-Version: 5.6.8 mit Ust-ID-Plugin von SW