Barrierefreiheit nach BFSG

Hallo Shopware Team,

wir beschäftigen uns interne gerade mit dem Thema Barrierefreiheit. Ab dem 28.06.2025 gilt ja in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Shops sollen dieser Richtlinie entsprechen.

Was wir uns gefragt haben:

  1. In wie fern ist das Shopware Standard Frontend bisher schon barrierefrei?
  2. Nach welchem Standard ist das Frontend barrierefrei?
  3. Gibt es da schon einige konkrete Planung von eurer Seite?

So wie ich das Gesetzt verstehe können die Anforderungen bereits jetzt alle durch den Onlineshop-Betreiber selbst erfüllt werden. Farbkontrast durch CSS-Anpassungen, leichte Sprache durch ändern der AGB, Texte usw. Zoom-Möglichkeit durch Responsive Design, …

Ohne eine konkrete Norm oder Vorschrift ist der Begriff barrierenfrei vermutlich sehr interpretationsfähig.

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Wir haben uns da hier dran gehalten:

Und hier wird ja schon sehr genau auf spezielle Anforderungen von einzelnen UI Elementen eingegangen.

Sind den alle Shopware 6 Frontend Elemente darauf schon von euch geprüft worden?

Shopware wird sich immer an gesetzliche Vorgaben (innerhalb Deutschlands) halten. Ich glaube aber kaum, dass hier bereits Pläne o.ä. knapp 1 Jahr vorher existieren. Einfach abwarten - und davon ausgehen, dass Shopware reagieren wird, sobald es notwendig ist.

Viele Grüße

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Ich glaube auch wie @EikeBrandtWarneke, dass sich Shopware im Standard enstprechend darum bemühen wird. Tab-Navigation ist ja jetzt auch schon möglich.

Allerdings ist die Verordnung auch jetzt schon extrem schwammig und wird es wohl auch bleiben. Inwieweit das überhaupt prüfbar ist und sein wird ist sehr fraglich. Es gibt ja nicht den einen, vordefinierten Weg der Barrierefreiheit.

Beim Impressum ist es klar. Da weiß jeder was für wen genau in welcher Form rein muss. Das ist vor Gericht relativ einfach abzuhandeln. Ob jetzt ein Shop Barrierefrei ist oder nicht - solange es keine gravierenden Mängel gibt (Checkout mit Macromedia Flash um es mal überspitzt zu formulieren) - werden 10 Gutachter zu 10 Ergebnissen kommen. Da wird sich jeder eine Klage sehr gut überlegen.

Prinzipiell kann eine grundlegende Barrierefreiheit aber sicherlich nur von Vorteil sein.

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Aber was man unseren Politikern lassen muss - Namen können sie :wink:

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IMHO gibt es ein Gesetz, eine Norm, die vorschreibt, dass neue Gesetze einen Namen erhalten, der aus nur einem Wort besteht.
Daher diese manchmal unfreiwillig komischen, „typisch deutschen“ Wortungetüme.

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Ich weiß schon das wir da schon recht früh dran sind :grinning:

Das Thema kommt ja definitiv und wir wollten mal vorfühlen wo da der Stand ist und was da geplant ist.

So wie ich das Paper lese bezieht sich das nur auf das Backend, damit auch Behinderte nicht mehr von der Arbeit ausgeschlossen werden.

Bezieht sich auf Beides, Backend und Frontend. Du hast völlig Recht ein Teil der Anforderung ist das eingeschränkte Menschen auch das Backend bedienen können. Ob das aber wirklich barrierefrei ist, ich habe da meine Zweifel.