Hallo, beim Bestellabschluss muss man ja den AGB annehmen. Diese müssen laut Gesetzt zum Drucken sein. In der Aktuellen Shopware Version kann man diese aber nicht Drucken. Wie kann man das Pronlem lösen ? Wer hat eine Idee das man die AGB Drucken kann DANKE Ivonne
Hallo, du kannst doch im Browser bei der Seite AGB auf Datei -> drucken drücken. Das ist doch völlig okay. Die Checkbox selber ist dabei nur optional. Pflicht ist der Hinweis darauf und die entsprechende Verlinkung. Das dort z.B. im Shop bei der Seite AGB noch ein extra Button o.ä. sein müsste, wäre mir persönlich neu Oder wie meinst du das genau? Ausdrücken kannst du ja eigentlich jede Seite Sebastian
Du kannst auch alternativ einfach selbst ein PDF erstellen und als Download zur Verfügung stellen oder eine print.css anlegen für die Druckansicht.
Ja Rufe ich die AGB auf auf der Abschlussseite geht ein kleines Fenster auf. Die Seite kann ich zwar Drucken aber er Druckt dann nur den Text soweit wie er zu sehen ist. Wenn ich jetzt hinter dem Text einsetze: Hier DrukenÖffnet sich immer noch das kleine Fenster. Wie kann ich aus dem Text raus zu der richtigen Seite verlinken ? https://www.*********/agb-kundeninformationen
Ich habe das jetzt so gelöst: {\* AGB checkbox \*} {block name='frontend\_checkout\_confirm\_agb'}[Hier können Sie die AGB / Kundeninformationen Drucken](https://www. *************.de/agb-kundeninformationen){/block}
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Nach Shoptiefenprüfung durch Händlerbund, wurde das wie folgt bemängelt: “Bitte stellen Sie sicher, dass der Verbraucher die AGB auf der Bestellübersichtsseite über einen Link aufrufen, ausdrucken und ggf. abspeichern kann. Die AGB und Kundeninformationen werden derzeit im Scrollfenster angezeigt, so dass die Druck- und Speicherbarkeit nicht ausreichend gewährleistet werden. Bitte schaffen Sie Abhilfe.” Ich habe bei Shopware ein Support-Ticket eröffnet und bekam folgende Antwort: " Diese gewünschte Funktion steht aktuell in Shopware nicht zur Verfügung.“ Daher frage ich mich, ist Shopware Rechtkonform? Ich werde mich über jeder Hilfe zu diesem Problem freuen. Viele Grüße Peter
Hallo Peter, grundsätzlich sind das ja zwei verschiedene Dinge die man hier beachten sollte. Also was ggf. bei einer Prüfung genannt wird und was rechtlich erforderlich ist. Bisher wurde das so von der rechtlichen Seite selber nicht bemängelt. Auch bei den Prüfungen durch z.B. Trusted Shops, wurde das nicht bemänget. Die AGB können geöffnet werden. Zusätzlich ist das in Shopware sichtbar darstellbar im Footer bzw. in den Menüs mit dem Link „AGB“. Dort kann der Kunde die Seite auch zusätzlich öffnen oder dieses drucken. Natürlich kannst du mit den Bordmitteln auch ein PDF dort hinterlgegen. Sollte das rechtlich anders sein, so wäre eine Quelle hilfreich. In dem Falle würde das natürlich direkt mit eingeplant in der Umsetzung, falls es mit den Einstellungen in Shopware nicht korrekt abbildbar ist. Falls, je nach Vorgabe der Prüfstelle, abweichende Punkte umgesetzt werden sollen oder dort vorgeschrieben wird, welche Shopware (zumindest aktuell) nicht abdeckt, so muss man das individuell umsetzen oder umsetzen lassen. Sebastian
Hallo Sebastian, hier die Prüfkriterium: 10.7 Abruf- und Ausdruckmöglichkeit der AGB Die AGB müssen auf der Bestellübersichtsseite (bei Abgabe der Vertragserklärung) über einen gut sichtbaren Link abgerufen und ausgedruckt bzw. in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können oder auf andere Weise wirksam einbezogen werden. Viele Grüße Peter
Hallo, ja - aber das kommt ja sicher aus dem Katalog vom Händlerbund, richtig? Das kann ja eine Vorgabe von dort sein und noch nicht rechtliche Vorgabe. Möglich Lösung: Du kannst ja auch oben im Impressum einfach einen Link einbauen zum PDF, (AGB als PDF) Das kann man Sprichern und drucken. Das würde dann doch den Wünschen schon entsprechen, oder? Sebastian
Hallo Sebastian Ja, das kommt aus dem Katalog vom Händlerbund, die müssen sich aber auch an Gesetzen halten, oder dürfen sie eingene Gesetze machen? Deine Idee mit der PDF ist sicher eine gute Lösung, jedoch den Link im Impressum zu platzieren macht keinen Sinn. Impressum wird nicht auf der Bestellübersichtseite verlinkt sondern die AGB und Wiederrufsbelehrung, und beide öffnen sich im Lightbox. Ich habe schon mal versucht einen Link auf der AGBS-Seite zu platzieren. Es hat funktioniert, doch nach jeder Aktualisierung der Texte über Schnittstelle, wird die Seite überschrieben und mein Link zur PDF ist weg. Idealerweise wird einen Link direkt auf der Bestellübersichtseite unter dem AGB-Checkbox zu platzieren. Leider schaffe ich das nicht. Kannst Du mir vielleicht dabei helfen? Viele Grüße Peter
Hi, sorry - meinte natürlich nicht Impressum sondern die Seite AGB. Hatte ich mich verschrieben. Grundsätzlich kann man im Shop ja mehr machen, als rechtlich grundsätzlich definiert ist ich kenne das bei verschiedenen Prüfstellen, dass die natürlich eigene Protokolle haben. Je nachdem was abgedeckt wird oder welcher Schutz angeboten wird, können auch “zur Sicherheit” detailliertere bzw. auch sicherlich weitere Vorgaben gemacht werden um dem Kunden von vornherein alles auf Nzmmer sicher darzustellen. Es gibt ja diverse Möglichkeiten das selber einzubauen. Wenn jetzt natürlich die Texte überschrieben werden, fällt das natürlich alles als “einfache” Lösung raus. Dann kannst du da natürlich auch kein PDF einbinden. Wenn die Texte aktualisiert werden müsstest du ja auch immer das PDF neu erstellen. Wie möchte der Händlerbund das denn gelöst haben? Also z.B. wie das gespeichert werden soll? Wie soll wo welcher Link denn als Ideallösung rein? Nur dann kann man ggf. Tipps zur Anpassung geben. Generell basiert ja alles auf Textbausteinen in shopware, welche bequem angepasst werden können. Man könnte AGB auch einfach im neuen Fenster öffnen statt in der modalbox und fertig. Dann kann der Kunde mit dem Browser ja machen was er möchte. Generell sind due AGB ja im Shop über einen / mehrere Menüpunkte sauber erreichbar. Das kann man ja problemlos drucken. Das kenne ich von anderen Protokollen, dass es direkt auffindbar und auch zu drucken geht. Sebastian PS: Unabhängig davon kannst du aber gerne ein Ticket unter jira.shopware.de dazu aufmachen. Wir können das dann auch ganz unabhängig prüfen lassen. Sollte das rechtlich erforderlich sein, wie auch zuvor geschrieben, setzen wir sowas natürlich standardmäßig um. Bisher ist es halt nicht eher bei uns aufgeschlagen. Und ich bin kein Jurist und könnte dazu auch so keine Info im Netz finden
Hallo Sebastian, Ja, es ist nicht einfach mit den Prüfstellen. Dein Vorschlag die AGBs in einem neuem Fenster zu öffnen finde ich sehr gut. Nur wie mache ich das? Ich habe den Textbaustein frontend/checkout/confirm wie folgt ergänzt, jedoch nach dem Klick auf den orangen Text öffnet sich wieder Modalbox. Ich habe die [AGB]({url controller=custom sCustom=4 forceSecure} "AGB") Ihres Shops gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.
[Hier können Sie die AGB und Kundeninformationen speichern oder drucken](/agb)
Kannst Du mir bitte helfen? Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße Peter
Hallo, kann mir wirklich keiner helfen? Für eine Rettung im NOT bedanke ich mich im Voraus. Viele Grüße Peter