ich habe einen absoluten Rabatt-Wert in Höhe von 5 € angelegt.
In unserem Shop gibt es B2B- und B2C-Kunden. Beide sollen diesen Rabattcode nutzen können.
Ist der Kunde nun ein B2C-User so wird im Warenkorb der Rabatt in Höhe von 5 € vom Brutto-Warenkorb-Wert abgezogen.
Ist der Kunde nun ein B2B-User so wird im Warenkorb der Rabatt in Höhe von 5 € vom Netto-Warenkorb-Wert abgezogen.
Durch dieses Verhalten unterscheiden sich logischerweise die Gesamtsummen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit hier eine Unterscheidung zwischen B2B und B2C zu konfigurieren oder dem Rabatt die Steuern mitzugeben?
Es ist leider nicht möglich, einen Gutscheincode zweimal anzulegen, dadurch scheitert der Versuch die über Kundengruppenregeln zu steuern und somit den absoluten Wert unterschiedlich für die Kundengruppen zu gestalten.
Meiner Meinung nach ist es absolut richtig, sowohl für brutto- als auch für netto-Kunden den selben absoluten Betrag abzuziehen. So, wie ich dich verstanden habe, redest du aus steuerrechtlicher Sicht über einen Mehrzweckgutschein, also einen, der eigentlich ein Zahlungsmittel ist, und der nicht an den Kauf eines bestimmten Produktes oder durch eine bestimmte Person gebunden ist. Als solcher sollte die Gutscheineinlösung nicht zu einer MwSt-Berechnung führen. Du berechnest ja für unterschiedliche andere „Zahlungsarten“ auch keine Mehrwertsteuer.
Weshalb verhält es sich dann bei prozentualen Rabatten anders? Dort wird die MwSt. mitgegeben. Wir haben bspw. Gutscheincodes über einen 5€ Nachlass. Ein Nachlass wie wie ein 5% Nachlass, den wir gewähren. Umstellen kann ich es nicht. Gibt es eine Lösung hierfür?