Die DSGVO sieht ist $234 Absatz 2 vor, dass in so einem Fall das Gedächtnis aller Beteiligten umgehend zu löschen ist. Also alles in Ordnung.
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Die DSGVO sieht ist $234 Absatz 2 vor, dass in so einem Fall das Gedächtnis aller Beteiligten umgehend zu löschen ist. Also alles in Ordnung.