Wesentliche Merkmale im Warenkorb - neues Urteil

@sonic‍

doch es betrifft dich auch:

Das Landgericht München sah das als unzureichend an: Zu den wesentlichen Informationen bei Kleidungsstücken zählt nun einmal auch die Zusammensetzung des Materials. Unverträglichkeiten und Waschbarkeit, sowie die Qualität des Materials sind wesentliche Bestandteile für die Kaufentscheidung. Daher gehören sie mit zu den Informationen, die auch noch einmal in der Bestellübersicht angezeigt werden müssen.

Das bedeutet das es für alles gilt, der Kunde will sehen ob es Porzellan ist oder Plastik azuf der abschliessenden Seite z.B.