Rechnung löschen und Änderungsrechnung erstellen

@MenStuff: deine pauschale Aussage ist so nicht richtig, falls du dich auf Az. 15 K 1122/16 des FG Köln beziehst. Die Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern ist demzufolge nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung erfolgt. Im Übrigen ist die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

@malzfons: sehe ich auch so, das würde schon ausreichen - kein Lösch-Button, keine Gefahr