Wie kann ich nachfolgende, rechtlich geforderten Rechnungsdarstellung erreichen

Hallo zusammen, hier meine Problemstellung:

  1. Rechnung B2C innerhalb DE (Brutto, mit 19% MwSt.) → Problem gelöst
  2. Rechnung B2B innerhalb DE (Netto, mit 19% MwSt.) → Problem gelöst
  3. Rechnung B2C ins EU Ausland (Brutto, mit 19% MwSt., ohne Zusatztext „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“) → Problem ungelöst
  4. Rechnung B2B ins EU Ausland (Netto, ohne MwSt., mit Zusatztext „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“) → Problem ungelöst
  5. Rechnung B2C und B2B restliche Welt (Netto, ohne MwSt., mit Zusatztext „steuerfreie Ausfuhrlieferung“) → Problem ungelöst

Für Ideen und Lösungswege wäre ich sehr dankbar

Shopware hat hierfür schon eine Option, siehe: Shopware 6 - Einstellungen - Dokumente

Alternativ passt du das Rechnungstemplate an, fragst per if das Lieferland als auch B2B oder B2C ab und gibst dann entsprechend unterschiedliche Texte aus.

Vielen Dank für Deine Antwort, aber …
… in dem Dokument invoice kann ich wohl in den Einstellungen den Button „innergemeinschaftliche Lieferung“ aktivieren aber dieser kann nicht nach B2C oder B2B unterscheiden. Außerdem werden danach die MwSt.-Sätze der jeweiligen Länder angezogen und nicht im B2C Fall der Deutsche bzw. im B2B Fall gar keine MwSt…
Das Rechnungstemplate anzupassen geht wohl über das Plugin Custom Template Manager. Das ist ein Terain auf dem ich mich noch nicht bewegt habe. Vielleicht könntest Du mir zu Deinem Lösungsweg noch ein paar Tips oder sogar Programmierzeilen darstellen.
Vielen Dank im voraus - U. Haas

Hallo,
versendet denn niemand ins EU Ausland oder in Drittländer oder sind die Forderungen unseres Steuerbüros falsch ???
:thinking:

… schaut hier möglicherweise auch ab und zu mal jemand von Shopware vorbei und könnte uns bitte mal auf die richtige Fährte bringen …

Hallo RM,
same here!
Es ist nicht richtig, wenn der Steuersatz des EU Landes ausgewiesen ist! Konsequenz ist/wäre:

" Der Umsatzsteuerausweis / -nichtausweis muss unverändert bleiben (19 % deutsche USt. an ausländische Privatkunden, steuerfrei bei ausländischen Geschäftskunden und Vorliegen der USt-ID).
Sobald Sie ausländische USt. ausweisen, müssen Sie diese auch in dem jeweiligen Land abführen, was bedeuten würde, dass Sie sich beim dortigen Finanzamt registrieren müssten."

Haben sie eine Lösung des Problems??
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schmitz

Hallo Herr Schmitz,
leider nein :thinking: ,
aber viel schwerwiegender ist die Tatsache, dass nach dem Besuch unseres Steuerberaters sich noch weitere Anforderungen zu einer „steuerliche korrekte Rechnung“ herauskristalisiert haben.
Ich denke, dass die meisten kleineren Shops, welche selbst gemanaged werden, oder von einer kleinen Agentur aufgebaut wurden, sich darüber noch gar keine Gedanken gemacht haben.
Hoch lebe die nächste Steuerprüfung :clown_face:.
Mit freundlichem Gruß
Udo Haas
PS: sobald wir einen Lösungsansatz haben werde ich diesen hier posten.