Leidiges Thema MWSt für Gewerbetreibende

Auch wenn das Thema bereits diverse Male behandelt wurde, haben wir hier einen speziellen fall. B2B Kunde in DE bestellt bei uns in DE und lässt durch durch uns ins Ausland versenden. SW nimmt allerdings ausländische MWSt. was definitiv falsch ist denn wir müssen einem Unternehmen in DE eine Rechnung mit deutscher MWSt. schreiben (hier 19%). SW nimmt aber die ausländische sobald die Lieferung ins Ausland geht. Wie kann ich das umgehen?

Hm, hat denn der B2B Kunde dafür auch getrennete Adressen hinterlegt?

Er gibt bei der Bestellung immer die Lieferadresse an. Die ist eben im Ausland

Reihengeschäfte können extrem komplex sein. Gerne hierzu einen willkürlich ausgesuchten, aber gut erläuterten Blogbeitrag.

Shopware hat genau für solche Szenarien im letzten Jahr für die Steuerberechnung eine erweiterte API-Schnittstelle eingerichtet, damit externe Unternehmen die Steuerberechnung vornehmen können.

Wieso nicht integriert? Da die Steuervorschriften je nach Land extrem unterschiedlich und komplex sein können und das in Shopware einfach nicht mehr effizient abzubilden wäre.

Für dich heißt das leider, dass du hier selbst ein Plugin schreiben oder schreien lassen musst, was diesen Fall berücksichtigt.

Machst Du mal ein konkretes Beispiel bitte, mit den Adressen (Rechnung, Lieferung); hier reicht auch das Land. Der Kunde ist ja eine Firma, dann bitte auch die VAT-Ids (reicht das Länder-Präfix).

Eigentlich habe ich alle Infos beschrieben aber gerne hier noch einmal:
Rechnungsadresse Händler in Berlin; VAT logischerweise DE…
Lieferadresse in IT (wir versenden für ihn direkt)
Ich habe zwar den verlinkten Blogbeitrag gelesen und verstanden aber der Steuerberater des B2B Kunden meint, dass die Rechnungen, die wir dem B2B Kunden stellen mit deutscher MWSt. sein müssen…
bin leicht überfordert…

Nein, ist schon richtig, wenn die Rechnungsadresse DE ist, dann gehört auch eine deutsche MwSt dazu.

Stichwort innergemeinschaftliche Lieferung

"Danach liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn bei einer Lieferung der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet und der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und der Erwerb des Gegenstandes beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Umsatzbesteuerung unterliegt. "

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/warenhandel/umsatzsteueridentnummer-1167656

Hä, also m.W. wird die MwSt. des Lieferlandes fällig, nicht die der Rechnung, weil im Lieferland letztendlich die Leistung erbracht wird. Hier also IT, 22 %.
Und je nach Deinem eigenen Aufkommen / Jahr müsstest Du die MwSt auch über OSS in DE abführen (Trier, Sonderkasse); eine steuerfreie Sendung wäre nur möglich, wenn der Kunde ein IT VAT Nummer hat. Ich sehe nicht, warum hier der dt. Fiskus MwSt erhalten sollte…?

Wir haben aber dem B2C Kunden in IT das Produkt nicht verkauft, sondern der B2B Kunde in DE

Das gilt nur für B2C.

Lieferung an B2B-Kunden im/ins Ausland werden dagegen in Deutschland besteuert. Besitzt der B2B-Kunden eine Umsatzsteuernummer ist die Lieferung steuerfrei.

Bin aber letztendlich kein Steuerfachmann. Das kann relativ schnell relativ komplex werden, daher auch Services wie Taxdoo - die dann halt entsprechend Gebühren kosten. Anders ist es aber ab einem gewissen Umfang (vor allem wenn es in Richtung Reihengeschäfte geht) kaum mehr machbar.

Wenn Ihr quasi als „Drop-Shipper“ arbeitet und dann ist das genau so wie es der StB meint. Sprich DE-Umsatzsteuer an die DE-Rechnungsadresse. Was der Kunde dann damit macht ist wurscht.
(Wenn der Kunden dann eine Niederlassung in Italien hätte, dann gibt es dort auch ein italienische VAT-ID (heisst dort die IVA). Dann müsste der Besteller aber die Firma in Italien sein.)

Wenn man aber nun eine Lieferadresse (in EU-Ausland) angibt und dann dazu keine passende VatID angibt, dann behandelt Shopware dies anders. Hier wird dann aus der Bestellung eine B2C Transaktion. Sprich es wird das sog. OSS Verfahren genutzt.
Im Ergebnis muss die MwSt. im Lieferland gezahlt werden.

Die Lösung wäre evtl. die Lieferadresse überhaupt nicht in Shopware zu erfassen (zumindest nicht in der Standard-Lieferadresse). Kann man sicher mit vertretbarem Aufwand realisieren.

Bei Interesse kurz eine PN, dann kann man biliteral darüber reden.

herzlichst

Ich häng mich hier mal mit ran - wir haben genau das gleiche Problem in unserem Onlineshop.
Wir können die Steuerberechnung nicht anpassen in Shopware und benötigen ebenso wie der Thread Starter eine Lösung.
Gerne auch als kostenpflichtiges Plugin - allerdings habe ich dazu keines gefunden.

Wir haben auch das gleiche Problem. Der Fall gestaltet sich wie folgt:

Die Ware ist von unserem Lager aus Deutschland nach Polen geliefert worden.
Der Kunde tritt als Rechnungsempfänger mit seiner deutschen USt ID. auf.

Dem Kunden wurde auf der Rechnung jedoch der in Polen geltende Umsatzsteuersatz berechnet - analog B2C-Geschäft.

Tatsächlich handelt es sich aber um eine B2B-Transaktion, für welche das UStG die allgemeine Ortsbestimmung – und nicht die Sonderregelung des innergem. Fernverkaufs – vorsieht. Mithin gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Versendung der Ware beginnt – in Deutschland.
Die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergem. Lieferungen liegen nicht vor, sodass der Kunde eine Rechnung mit 19% deutscher Umsatzsteuer erwartet.

Leider finden wir keine entsprechenden Systemeinstellungen in Shopware, mit denen wir diesen Fall umsetzen können.
Ein Ticket bei Shopware hat ergeben, dass keine kurzfristige Lösung zu diesem Fall angeboten werden kann. Shopware nutzt immer den Steuersatz des Lieferlandes.

Habt ihr eine Idee, wie eine Lösung aussehen könnte?

@MGPuL wir haben das für mehrere Kunden über ein Plugin umgesetzt. Du kannst mir gerne schreiben, ggf. ist das auf Dein System anpassbar.