Moin. Ich habe Artikel, die kosten im Versand ca 30,-€ . Ist es erlaubt damit zu werben, dass wenn der Kunde den Gewährleistungsanspruch nicht in Anspruch nimmt, dass er dann die Versandkosten zurückerstattet bekommt nach 6 Monaten? Oder muss das verzinst sein etc?
Ich würde mal sagen, dass man den Gewährleistungsanspruch überhaupt nicht auschließen darf, sofern du an Privatkunden verkaufst.
Genau, den will ich ja gar nicht ausschliessen, sondern, wenn er nicht in Anspruch genommen wurde, also der Kunde behält die Waren, dass er dann noch als Bonus seine Versandkosten bekommt, oder vll auch einen anderen Sachwert. Ginge das? @mgd