Urteil: Abmahnung wegen zusammengefasster Bewertungen im Shop

Unter dem Aktenzeichen 33 O 159/16 wurde am 11. Juli 2017 vor dem Landgericht Köln ein spannender Fall verhandelt. Am 1. August gab es das Urteil. Ein Onlinehändler veröffentlichte auf seinem Shop ein Bewertungs-Plug-in, welches die Bewertungen aller seiner Verkaufskanäle zusammenfasst und darstellt. Ein Wettbewerber fand diese Darstellung irreführend und mahnte ab. Er bekam recht.

Mehr unter: http://www.wortfilter.de/wp/urteil-abmahnung-wegen-zusammengefasster-bewertungen-im-shop/

Sehr spannendes Thema… 

Bewertungsportale sind mittlerweile fragwürdig und haben Kosten.

Wir haben uns entschieden das mit einfachen Bordmitteln selbst zu Lösen:

Eine Basis dazu ist relativ einfach mit einem Blog und den Blogkommentaren zu bewerkstelligen.

Wenn die SEO Felder und Titles alle stimmig sind freut sich Google besonders und zeigt es auch prima an so!

Bei Hr. Google sieht das Ergebnis dann nach einiger Zeit z.B. so aus:

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Aufruf der “Bewertungseite” mit Text und Zusammenfassung der Sterne:

https://www.pflegekosmetik.de/mary-kay-shop/kunden-bewertungen/ihre-meinung-ist-uns-wichtig

Direkter Aufruf zur Listenanzeige der Bewertungen:

https://www.pflegekosmetik.de/mary-kay-shop/kunden-bewertungen/ihre-meinung-ist-uns-wichtig#blog–comments-start

To do’s:

Blog für die Bewertung einrichten:

 

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Ein paar Links mit einer “Call to Action” in den Einkaufswelten oder sonstwo setzen…Muster:

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Emailvorlage der Anfrage zur Produktbewertung mit Link darauf ergänzt oder eine eigene erstellt und schon plätschern die Bewertungen herein.

Grüße Thomas

   

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