Preisangabenverordnung ab dem 28.05.22

Ich habe im Shop viele Artikel mit Streichpreise gelistet. Neue Artikel werden mit der UVP des jeweiligen Herstellers eingestellt und irgendwann mit einem Streichpreis versehen. Da wir diverse Hersteller und Zulieferer haben und sich die UVP der meißten Artikel häufig ändert, können wir diese Änderungen bei mehreren Tausend Artikeln nicht ständig pflegen bzw. es lässt sich nicht garantieren das wir auch jede UVP-Änderung mitbekommen. Daher hatte unser Anwalt uns geraten den Begriff UVP nicht zu nutzen und zum Bsp. „Unser vorheriger Preis“ einzusetzen. Nach der neuen PANGV müssen aber solche Streichpreise dokumentiert werden. Im Zweifelsfall (z.B. bei einer Abmahnung) muß ich nachweisen können, wie hoch der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Preisermäßigung war. Ich denke das ich nicht der einzige Shopbetreiber bin, der vor dieser Aufgabe steht. Hat dafür bereits Jemand eine technische Lösung (Plugin) ?