Plugin-Verkauf im Store / 7% ermäßigte MwSt. auf Provisionsrechnung wird vom FA nicht akzeptiert

Laut dem Plugin Sales Guide: https://de.shopware.com/media/pdf/8f/85/22/Plugin_Sales_Guide_2017_DE.pdf gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%.

_ Für die Anbieter von Plugins und Templates aus Deutschland ist zu beachten, dass der Verkauf über unseren Community Store gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu behandeln ist. Du erhältst also Deinen Anteil des Netto-Verkaufspreises zuzüglich derzeit 7% Umsatzsteuer, soweit sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Bitte informiere Deine Buchhaltung hierüber.*

*Hintergrund: Da Computerprogramme und damit Software zu den Sprachwerken zählen, welche durch das Urheberrecht geschützt sind, stellt sich regelmäßig die Frage, ob nicht auch auf Computerprogramme der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Es gibt hierauf jedoch keine einheitliche Antwort. Der ermäßigte Steuersatz hängt von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Urheber und Erwerber (Distributor) und der Nutzung der Software ab. Nur wenn mit dem Erwerb der Software zugleich Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung der Computerprogramme übertragen werden, kann ein – im Sinne des Umsatzsteuerrechts – förderungswürdiger Umsatz vorliegen, welcher dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% unterliegt. Weitere Informationen hierüber erhältst Du von Deinem Steuerberater._

Wir bieten unsere Plugins als proprietär im Store an (wie wahrscheinlich alle Plugin-Hersteller).

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist allerdings nicht damit gültig, da bei  proprietäre Software der Weiterverkauf und die Anpassung eingeschränkt oder verboten sein können.

Das Finanzamt akzeptiert nicht den ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7% auf der Provisionsrechnung mit folgender Begründung:

Es handelt sie hier „lediglich“ um einen (Weiter-)Verkauf von Software-Produkten (Plugins), bei denen aber das Urheberrecht ausdrücklich beim Hersteller verbleibt. Weshalb der Hersteller laut Vertrag aus zum Support verpflichtet ist und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftet.

Hallo,

soweit konnte das ja glaube schon telefonisch geklärt werden. Bei solchen Fällen am besten aktiv den Kontakt zu unserem Financial Services Team suchen, die können das mit dem Steuerberater klären. Da sind die Finanzbehörden sich leider nicht immer einig. Aber bisher haben wir das stets klären können!

 

Moritz

Wir haben das „große Los“ einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung gezogen - und zwar nur aufgrund der Provisions-Umsätze mit 7%. Bei den FA wird zunehmend Risiko-Prüfungssoftware eingesetzt, und die schlägt bei Dienstleistern (= alles, was nicht Gastronomie oder Verlag/Buchhandel ist) Alarm bei erhöhten 7% Umsätzen.

Das ist jetzt gerade in der Prüfung bzw. Klärung, aber es dürfte sicherlich in Kürze noch mehr Plugin-Hersteller treffen. Die FA scheinen da insgesamt auch bundesweit deutlich unterschiedliche Auffassungen zu haben, so dass hier kaum eine Rechtssicherheit entstehen dürfte. Insgesamt ist das alles sehr, sehr unerfreulich, von Shopware selbst kam hier bisher kaum Verständnis oder gar Unterstützung.  

@Moritz Naczenski schrieb:

Bei solchen Fällen am besten aktiv den Kontakt zu unserem Financial Services Team suchen, …

 

Stimmt. Du solltest allerdings gewusst haben, dass wir euch diesbezüglich bereits fast seit einem halben Jahr hinterher telefonieren/schreiben :wink: