Nettoverkauf bei eingetragener USt-Id

Du musst bei innerdeutschen B2B Verkäufen die USt. ausweisen/berechnen und nach Vorsteuerabzug ans Finanzamt abführen. Steuerfreie Lieferung ist nur bei gewerblichen Abnehmern im EU-Ausland erlaubt. Eine eingetragene USt.ID allein genügt nicht, gleichzeitig muss das Lieferland in der EU aber außerhalb Deutschlands liegen.