De facto ist es zur Zeit so, dass der Kunde sich die - ohne Dateneingabe - gesetzlich vorgeschriebenen Informationen durch Abweichen von der vorgegebenen Klickstrecke selbst zusammensuchen muss, er bekommt sie unaufgefordert nicht angezeigt. Noch unangenehmer finde ich, dass der Kunde uns im Zweifel unterstellt, wir hätten das absichtlich so gestaltet.
Lösche den Button „Zur Kasse“ und jeder kann sich anschließend im „großen“ Warenkorb aus den dort angebotenen Versandkosten die passende Versandart zusammensuchen. Außerdem ist es kein Problem, einen Link auf die Seite mit den Versandkosten im Sidebar-Warenkorb zu setzen.
Deine Argumentation hat aus meiner Sicht eine entscheidende Lücke. Die zur Anwendung kommenden Versandkosten kannst Du immer nur nach Eingabe der Lieferdaten/Rechnungsadresse angezeigt bekommen. Schließlich können diese in Abhängigkeit der Entfernung, Land, Plz etc. variieren. Somit kann eigentlich auch der behauptete Rechtsverstoß nicht vorliegen. Sowohl bei den Artikel und im Footer (Shopseite) werden mögliche Versandkosten genannt. Vor Bestellabschluß bekommt man die verbindlichen Versandkosten genannt, die sich aus der Bestell/Lieferadresse ergeben. Wo steht denn, dass es noch andere Informationspflichten gibt? Frag halt einen Rechtsanwalt, wenn Du eine verbindliche Aussage/Rechtsberatung benötigst und dich nicht darauf verlassen möchtest, dass es bei den vielen existierenden Shops scheinbar keine massiven Probleme gibt.
Abgesehen davon kann ich bestätigen, dass der Sidebar Warenkorb bei einzelnen Shops zu signifikanten Steigerungen bei registrierten Kunden ohne Bestellabschluß geführt hat. Scheint aber abhängig vom Sortiment zu sein. Ich denke, es liegt daran, dass Kunden/Kundinnen denken, sie seien bereits im Warenkorb und daher direkt auf den Button „Zur Kasse“ klicken oder einfach gar nicht denken und den ersten Button mit Kasse im Namen nehmen.