EuGH-Urteil: Opt-in-Pflicht für Cookies

IT Recht Kanzlei:

Wichtig für die Freiwilligkeit gerade im Internet ist auch, dass die Einwilligung immer spezifisch für jeden einzelnen Verarbeitungsvorgang eingeholt wird. Werden auf einer Website verschiedenste einwilligungspflichtige Dienste eingesetzt, muss die Einwilligung für jeden dieser Dienste einzeln eingeholt werden. Eine Generaleinwilligung für alle Dienste gesammelt wäre unwirksam.

Wird auf einer Website eine Einwilligungsmaske vorgeschaltet, müssen die einzelnen Verarbeitungsvorgänge für die Einwilligung per Häkchen einzeln auswählbar sein.

Nach der DSGVO muss jede Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.

nun, das kann Shopware ja zumindest gar nicht. Und ich setze voraus, dass es dazu ein Update geben wird, denn man kann kaum von Kleinshops ohne technische Kenntnisse verlangen, dass sie selbst eine Cookie-Abfrage programmieren…