Neue Vorgaben der Kreditkartenorganisationen

Wir haben sowas noch nicht erhalten (Cardprozess/VoBa) und ich halte das Vorgehen für einen Witz der beiden Gesellschaften.
Am Besten den AGB-Text auch gleich in ungekürtzter Fassung mit einbinden. Wenn der Kunde schon lesen soll, dann doch gleich richtig.

Manche Leute haben echt keine Ahnung, was da draussen passiert.
Den Scheiss liest doch eh keiner. Oder wie soll ich sonst verstehen, weshalb vor der Rücksendung die Frage kommt, ob man denn auch zurücksenden kann.

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