OS Plattform

Das ist ja der Witz, im Impressum reicht es nicht mehr. Wir haben von unserer Rechtsvertretung  eine entsprechende E-Mail erhalten, ich zitiere: "Das Gesetz verlangt, dass „Unternehmer auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.“

Das Gericht äußerte sich zum Zweck des Gesetzes folgendermaßen:  „Zweck der Verpflichtung,  die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten ,…denn ohne weit verbreitete Verweise bleibt die OS-Plattform wenig bekannt; dadurch wird deren dem Interesse der Verbraucher dienende Funktion, die Online-Streitbeilegung zu fördern, beeinträchtigt.“

Aus diesen Urteilsbegründungen lassen sich also zwei Schlüsse ziehen:

  1. Der Link auf die OS-Plattform muss  aktiv  (=klickbar) sein,
  2. Der Link auf die OS-Plattform muss  leicht auffindbar  sein,  „um damit die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten“

Die Bedeutung von „leicht  zugänglich“ ist also nicht nur „leicht klickbar“, sondern „leicht auffindbar“ und nicht versteckt.

Fazit: Wenn Sie ab sofort keinen aktiven Link auf die OS-Plattform in Ihrem Shop gesetzt haben und diesen zusätzlich z.B.   in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben, verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und  werden abgemahnt."

Gruß