Neues Gesetz bei Lieferung in die Schweiz ab 01.07.2018

Ich hab heute vom Händlerbund Newsletter gelesen dass es hier neue Regeln zum Versand in die Schweiz gibt.

also dass dem Schweizer Kunden im checkout schon der genaue Zollbetrag und Einfuhrumsatzsteuer angezeigt werden müsste.

ist das ein Scherz?

gruss

matthias

 

Hi Matthias

glaube der Hinweis das Zollkosten und CH-Mwst. zulasten des Kunden anfallen können, reicht. 

Gruss

Sijandi

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Naja, der Händlerbund hat das hier dazu geschrieben:

Keine Ahnung, wie das gehen soll. Gilt das nur wenn man die Währung in Schweizer Franken im Shop hat? Oder muss nach aktuellem Kurs umgerechnet werden? Bis das Paket beim Kunden bzw. beim Zoll eingegangen ist, hat sich der Wechselkurs ja wieder geändert.

Bisher nutzen auch ich nur den Hinweistext, dass bei Lieferungen in die Schweiz Zölle und Einfuhrabgaben fällig werden, die der Kunde zu tragen hat. Auf der Rechnung und Lieferschein dann den kompletten Hinweistext mit Paragrafen Angaben usw.

 

Gruss

Matthias

 

Hallo Matthias,

ich würde mir da keine grossen Sorgen machen. In deinem Link ist ja beschrieben das der Hinweis und die allfällige Verlinkung auf die Berechnungsgrundlage ausreichen. Eine direkte Ausweisung der Frankenbeträge MWSt. und Zoll ist meines Wissens nicht notwendig.

Gruss

Sijandi

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4.1. 4.1 Anwendungsberei ch des UWG und der PBV
Im Ausland ansässige Online-Anbieter , die in der Schweiz einen Sitz oder eine Niederlassung haben, unterstehen in jedem Fall dem UWG und der PBV.
Im Ausland ansässige Online-Anbieter von Waren ohne rechtliche oder wirtschaftliche Niederlassung in der Schweiz fallen dann in den Anwendungsberei ch von UWG und PBV, wenn sie mit ihrem Internetauftrit t eindeutig in der Schweiz ansässige Konsumentinnen und Konsumenten ansprechen (z.B. mit einer «.ch»-Internetd omain oder mit einer Internetdomain «.de, .at, .fr, .it, .com» etc. mit
spezieller Ausrichtung auf Schweizer Kundschaft).

 

Es hilft manchmal schon Kommentare zu lesen um zu merken, es betrifft die wenigsten.

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@malzfons schrieb:

Bisher nutzen auch ich nur den Hinweistext, dass bei Lieferungen in die Schweiz Zölle und Einfuhrabgaben fällig werden, die der Kunde zu tragen hat. Auf der Rechnung und Lieferschein dann den kompletten Hinweistext mit Paragrafen Angaben usw.

So ging es uns auch nach dem ersten Durchlesen. Und nach dem ersten Stand hat Amazon das auch nicht sauber umgesetzt, wobei ich nicht sicher bin, ob es je nach Region in der Schweiz als „auf Schweizer Kunden ausgerichtet“ ausgerichtet gilt, wenn amazon.fr sich (auch) an die französische Schweiz richtet, amazon.de (auch) an die deutschsprachige Schweiz etc. richtet.

Wo hast Du die länderspezifischen Texte (und welche Paragrafen im Fall der Schweiz) hinterlegt? Als eigene Versandkosten-Zone und dann mit Freitextfeld oder welchen Weg hast Du gewählt?

Danke & Gruß
Martin

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Hallo,

auch ich bin ganz unsicher. Wir versenden mit DHL Internatiuonal Premium. Da sollen alle Kosten bereits enthalten sein. Muss ich trotzdem noch irgendetwas beachten?

Leider steht auch jeder schweizer Rechnung der EU-Text: Es handelt sich hierbei um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Ich bekomme den Text für die Schweiz bicht weg.

Hat jemand eine Idee?

Danke & Gruß

Gaby

Wie ist der Stand denn heute?