OS Plattform

Nun ist es soweit. Zum 01.01.2017 werden wir Shopbetreiber von den Behörden und Richtern wieder maßlos gegängelt und mit Auflagen überhäuft.

Wir sollen am besten direkt auf der Startseite einen deutlichen Link zur Beschwerde bzw. Streitschlichtung Website der EU setzen. 

Die Regulierungswut von EU MInistern ist nicht mehr zu toppen mit solchem Schwachsinn.

Achtung: Abmahngefahr!

 

Wo steht das?

würde mich auch interessieren… 

Der Link ist doch schon lange Pflicht, aber im Impressum.

Das ist ja der Witz, im Impressum reicht es nicht mehr. Wir haben von unserer Rechtsvertretung  eine entsprechende E-Mail erhalten, ich zitiere: "Das Gesetz verlangt, dass „Unternehmer auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.“

Das Gericht äußerte sich zum Zweck des Gesetzes folgendermaßen:  „Zweck der Verpflichtung,  die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten ,…denn ohne weit verbreitete Verweise bleibt die OS-Plattform wenig bekannt; dadurch wird deren dem Interesse der Verbraucher dienende Funktion, die Online-Streitbeilegung zu fördern, beeinträchtigt.“

Aus diesen Urteilsbegründungen lassen sich also zwei Schlüsse ziehen:

  1. Der Link auf die OS-Plattform muss  aktiv  (=klickbar) sein,
  2. Der Link auf die OS-Plattform muss  leicht auffindbar  sein,  „um damit die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten“

Die Bedeutung von „leicht  zugänglich“ ist also nicht nur „leicht klickbar“, sondern „leicht auffindbar“ und nicht versteckt.

Fazit: Wenn Sie ab sofort keinen aktiven Link auf die OS-Plattform in Ihrem Shop gesetzt haben und diesen zusätzlich z.B.   in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben, verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und  werden abgemahnt."

Gruß

Aber wo steht denn da, dass das auf die Startseite muß?
Das man in seinem Shop einen entsprechenden Verweis haben muss (im Impressum) ist nichts Neues.

Steht doch da: “in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben,verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und werden abgemahnt.”

Wer selbst suchen möchte:

…aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München erneut die Aufmerksamkeit auf die Präsentation der OS-Plattform lenkt.

Die Rechtsvertretung rät: 

“Sie fassen alle Informationen auf Ihrer Startseite unter einem deutlich gekennzeichneten Link z.B. namens  „OS-Plattform“  zusammen.”

Kann es sein, dass Eure Rechtsvertretung da etwas rät, was nicht nötig ist?
Es ist nötig, einen „klickbaren“ Link im Impressum zu verwenden und nicht einfach nur die URL (ohne Link) zu nennen.
 

Und jetzt schreibt man z.B. noch folgendes hintendran Sticking-out-tongue

" Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. "

Quelle:

https://www.it-recht-kanzlei.de/alternative-streitbeilegung-schlichtung-vorteile-nachteile.html

Nachdem ich den Newsletter gelesen habe, habe ich auch festgestellt, dass wir gar keine ODR-Links haben. Muss man, obwohl man nicht bei dieser Paralelljustiz teilnimmt, die OS-Plattform verlinken? Oder habe ich mich verlesen?

… auch Pflicht für B2B ???

Den link muss man (klickbar) haben, auch wenn man nicht dran teilnimmt, deswegen auch der Zusatz.

B2B weiss ich nicht: Rechtsanwalt fragen.