Problem: Nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 3 EGBGB müssen dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung gestellt und darüber informiert werden, wie mit deren Hilfe Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können.
Die email des Bestellers wird im Checkout weder angezeigt noch kann sie korrigiert werden - oder hab ich da was übersehen?
NEXT-9238 , würde mich über eine Umsetzung sehr freuen!
Zwingende Voraussetzung ist ja immer ein dehnbarer Begriff… Aber unabhängig davon ist das doch eigentlich ein “normaler” Service, dass man seine eigegebenen Daten im checkout nochmal korrigieren kann. Die reinen Adressdaten sind ja auch korrigierbar.
Hat sich hier was geändert? Mittlerweile ist April 2022 - wie es aussieht kann im SW6-Checkout die Email unter „Adresse ändern“ immer noch nicht bearbeitet werden. Kommt diese Funktion noch?