Hallo,
Frage von einem Laien
Gibt es bei Shopware 6 keine Möglichkeit im Standard bei einzelnen Kunden die Information zu hinterlegen, ob ein Skonto gewährt wird? Also nur die Info: Skonto ja/nein…
Schön wäre dann, wenn bei Zahlart Lastschrift der um das Skonto reduzierte Betrag im Warenkorb angezeigt wird oder zumindest im Text als Hinweis auf der Auftragsbestätigung. Bei Zahlart Rechnung dann nur der Hinweis auf den reduzierten Betrag bei Zahlung innerhalb der Skontofrist. Wie löse ich das?
Danke!
Na dann erklär mal den Unterschied zwischen Rabatt und Skonto. Und in welchem Gesetz steht das (§270a BGB ist es nicht…)? Ich kenne das nur mit Aufschlägen, Nachlässe sind meines Wissens zulässig.
IT-Recht dazu:
Solche Ermäßigungen sind grundsätzlich weiterhin zulässig . Händler dürfen auch künftig für bestimmte Zahlungsarten Ermäßigungen gewähren, die für ihn effizienter und kostengünstiger sind. Voraussetzung ist jedoch, dass der Händler die Kosten für die Nutzung der vom „Surcharging“-Verbot erfassten Zahlungsarten weder offen noch verdeckt auf den Kunden abwälzt. Der Händler muss dem Kunden die vom „Surcharging“-Verbot erfassten Zahlungsarten tatsächlich kostenlos zur Verfügung stellen.
Der Händler bietet sowohl Master- und Visacard-Zahlungen als auch SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift kostenlos an. Die SEPA-Überweisungen „belohnt“ er jedoch mit einem Rabatt von 10 %. Denn: Auch in dieser Konstellationen bietet der Händler die vom „Surcharging“-Verbot erfassten Zahlungsmittel kostenlos an. Lediglich die Nutzung des für ihn effizienteren Zahlungsmittels der SEPA-Überweisung wird mit einer zusätzlichen Ermäßigung gefördert.
Du hast Recht, anscheinend habe ich mich geirrt oder das Verbot der verdeckten Umwälzung falsch interpretiert.
Wobei ich nach wie vor finde, dass durch das anheben der Preise und Nachlass auf eine Zahlungsart eine verdeckte Umwälzung vorliegt.
Aber im referenzierten Text steht auch ganz unten, dass der Händler kein Nachweis erbringen muss. Ein Gesetz, das somit nur bedingt wirkt meiner Meinung nach.
Zum Begriff Skonto: der ist mir nur in Verbindung mit einer zeitlichen Befristung bekannt.
7. Was ist der Unterschied zwischen einem Skonto und einem Rabatt?
Die Skonto Buchung unterscheidet sich im Grundprinzip von einem Rabatt: Der Skonto wird einem Kunden gewährt, um ihn zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. Ein Rabatt wird im Gegensatz dazugegeben, wenn ein Kunde größere Mengen kauft.
Beide haben gemeinsam, dass sie freiwillig erfolgen. Der Rechnungsempfänger hat kein Recht auf den Preisnachlass.
Ist eigentlich „relativ leicht“ lösbar. Zusatzfeld zum Kunde oder Kundengruppe mit Skonto ja/nein.
Und dann im Rechnungstemplate Zahlart (z.B. Vorkasse) und Zusatzfeld abfragen und entsprechend einen Text ausgeben: „Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir Ihnen ein Skonto von 3%.“
Wenn es ein bisschen aufwendiger sein soll, kannst du das Datum und den Skontobetrag noch ausrechnen.
Den Betrag im Warenkorb würde ich nicht anpassen. Sondern analog dazu ebenfalls nur einen (prominenten) Hinweis ausgeben. Funktioniert dann ähnlich wie im Dokumententemplate.
Du musst aufhören, technisch-mathematisch zu denken. Ich bin auch der Meinung, dass es sich um dasselbe handelt, wenn ich entweder die eine Zahlungsart teurer mache oder die andere billiger. Juristen denken jedoch ganz offenbar anders. Für die sind das zwei verschiedene Dinge.
Laut Wikipedia sind beides Nachlässe, wobei Rabatt wohl Produktbezogen ist und Skonto Zahlungsbezogen, wobei oft ein zeitlicher Bezug existiert. Bei Rechnung macht man das logischerweise mit zeitlichem Bezug. Vorkasse ist ja dann Die Anwälte nennen es im Kontext mit Vorkasse auch Skonto:
Im Umkehrschluss bleibt es unter Geltung des [§ 270a BGB ]aber weiterhin zulässig, bestimmte gängige bargeldlose Zahlungsmittel wie etwa die Zahlung per Vorkasse mit einem Skonto zu rabattieren. In diesem Fall kann von der Vergünstigung aufgrund der weiten Verbreitung des Zahlungsmittels nämlich tatsächlich eine Vielzahl von Käufern profitieren, sodass bei wertender Betrachtung eine faktische Verteuerung der anderen, nicht rabattierten Zahlungsmittel entfällt.
Und natürlich ist es am Ende eine verdeckte Umwälzung. Ein Händler wälzt alle seine Kosten auf den Kunden um, alles andere wäre ja auch Quark. So wie ein Vermieter alle Kosten auf den Mieter umwälzt. Mich wundert da immer diese naive Darstellung besonders seitens des Gesetzgebers, daß das nicht so wäre. Aber Paypal + KK kosten nunmal nicht unerheblich und Vorkasse ist idR kostenfrei oder kostet nur ein paar Cent, und zwar meines Wissens unabhängig vom Betrag. Da finde ich es nur fair, das man das weitergibt bzw. ärgern mich eher Shops (wo ich bestellen will), die es gleichstellen und damit einen, man könnte sagen verdeckten, Vorteil dadurch haben. Oder man könnte auch sagen, das die, die per Vorkasse zahlen, die Gebühren der Paypalzahler mitfinanzieren. Weil auch da läuft zumindest eine Mischkalkulation.
Aber egal, über das Rabattsystem ist eine Möglichkeit vorhanden, dem Kunden zahlungsartbezogen einen Nachlass zu gewähren. Und man müsste das ganze auch an Zusatzfelder beim Kunden koppeln können. Bei Vorkasse und Lastschrift ist auch keine zeitliche Abstufung notwendig. Bei Rechnung wäre das dagegen schwieriger. Da würde ich aber auch kein Skonto direkt in der Bestellung ausweisen, sondern auf der Rechnung im Zahlungsziel.