wenn ich mir die Verordnung ansehe, stimmt die Darstellung im Shopware Standard (SW 5) nicht mit der Verordnung überein. Das wären ja genau die % Angaben die der Gesetzgeber vermeiden wollte… also so gesehen ist der „vorher“ Preis mit dieser Prozentangabe erst recht ein Abmahngrund !
Oder habe ich etwas übersehen ??
Wenn meine Betrachtung so stimmt, wie löst Ihr das ?? (Oder muss Shopware hier in der Darstellung nachbessern?)
*Textquelle, Newsletter vom „Österreichischen E-Commerce Gütezeichen“
Auszeichnung von Preisermäßigungen
Wenn Sie im Onlineshop Preise rabattieren, dann darf als Vergleichspreis ausschließlich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage herangezogen werden. Auf Basis dieses niedrigsten Preises muss also der Nachlass berechnet werden (oft in Prozent angegeben).
Ein Beispiel: Ein Produkt hat einen regulären Verkaufspreis von € 40,-. Es hat in den letzten 30 Tagen eine Reduktion auf € 35,- gegeben, die Aktion gilt allerdings aktuell nicht mehr. Jetzt möchte man das Produkt auf €30,- reduzieren. Die Angabe des Rabatts muss sich nun auf die € 35,- beziehen, somit sind „€ 5,- Rabatt“ korrekt und nicht “€ 10,- Rabatt”.