Cookies nach DSGVO

So richtig fix ist es scheinbar noch nicht:

“Muss der Online-Händler die Nutzer seiner Webseite nicht nur über die Verwendung von Cookies informieren, sondern beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einwilligung einholen? Dies war schon bei der bisherigen Rechtslage unklar. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab Mai 2018 angewendet werden muss, macht die rechtliche Situation noch verwirrender.”

Quelle: Verwendung von Cookies nach Datenschutzgrundverordnung nur noch bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers?

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