MwSt-Änderung wegen Corona

Mein Gedankengang dazu hatte ich eben unter einem anderen Post hier schon geschrieben ([@Moritz Naczenski](http://forum.shopware.com/profile/14574/Moritz Naczenski „Moritz Naczenski“)‍ könnte man hier vlt den Post als Sammelthread umwidmen?)

 

Soweit ich das jetzt erkennen kann, müsste/könnte man folgendermaßen vorgehen:

Unter Grundeinstellung Steuern müsste man 16% und 5% neu anlegen (Bei mir bisher vorhanden 19, 7, 0).

Unter Kundengruppen ist bei mir der Haken bei Bruttopreise und Bruttopreise im Shop. D. h. wenn ich den Steuersatz bei den Produkten ändere, ändert sich der Verkaufspreis nicht.

Dann müsste der Steuersatz bei jedem Produkt geändert werden (und am 31.12. wieder zurück). Geht hoffentlich über Mehrfachänderung. Habe dort den Steuersatz aber nicht gefunden. Überseh ich was?

Bei Versandkosten wird der Steuersatz automatisch aus dem Steuersatz der Hauptleistung gezogen.

 

Bei bestehenden Bestellungen kann der Steuersatz bei allen Positionen und den Versandkosten geändert werden. Das wäre ggf. zu machen, wenn eine Bestellung am 25.6. eingeht und erst im Juli bezahlt und verschickt wird. Ist aber eine steuerliche Geschichte, das muss jeder für sich klären.

 

Was an dem Beschluss noch nicht 100%ig eindeutig ist: Ist das als Bitte zu sehen oder verpflichtend?

"Die Verbraucher sollen die von der großen Koalition beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung in den kommenden Monaten auch im Portemonnaie spüren. Er erwarte, dass die Wirtschaft sie nicht zu ihrem Vorteil nutze, sondern an die Bürger weitergebe, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwochabend nach dem Koalitionsausschuss in Berlin. "

Ist es dennoch zulässig, den MwSt-Satz zu senken, aber den Endpreis beizubehalten? Würde bedeuten, Händler spart, Kunde nicht.

Andernfalls, Kunde spart, Händler zahlt drauf, weil die Änderungen im Shop, Buchhaltung usw. zusätzliche Kosten verursachen. Ggf. nach Monaten ohne Umsatz schlecht für die kleinen Händler oder der letzte Sargnagel.

 

Wenn im Shop Bruttopreise hinterlegt sind, ginge es auch ohne Änderung oder Umstellung auf Nettopreise, wenn man im Warenkorb einen Rabatt von 2,53% oder 1,87% einräumt, den man als Mehrwertsteuerersparnis auszeichnen könnte. Zulässigkeit vorausgesetzt, wäre das weniger zeitintensiv.