Grundpreis im Warenkorb

Wie kommt ihr darauf, das der Grundpreis im Warenkorb (oder auch auf der Bestellabschlusseite) angegeben werden muss? Ich zitiere mal:

" Frage: Sind Grundpreise auch im Bestellvorgang eines Online-Shop anzugeben?

Der sog. „Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile“ (kurz: Grundpreis) bei Waren, die von (Online-)Händlern nach Gewicht, Volumen, Länder oder Fläche angeboten werden, muss im Rahmen des Bestellvorgangs nicht noch einmal dargestellt werden, wenn er bereits vorher – wie es die rechtlichen Vorgaben des § 2 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) sind – im Online-Sortiment ordnungsgemäß dargestellt worden ist.

Es gibt keine Regelung, die eine erneute Darstellung im Rahmen des Bestellvorgangs vorschreibt; andererseits würde eine solche erneute Darstellung jedoch auch nicht schaden, es ist rechtlich schlichtweg irrelevant. In der einschlägigen Vorschrift § 2 Absatz 1 Satz 1 PAngV ist lediglich die Rede davon, dass Waren „angeboten“ werden – es geht somit um Werbung bzw. die Anzeige des Sortiments, nicht der erst darauf folgende Bestellvorgang."

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/preisangabenverordnung.html?page=6#sect_4

Btw.: Ob Supermarkt oder Baumarkt - der Grundpreis ist auch dort nur am Regal angegeben und wird weder beim Kassiervorgang an der Kasse („Warenkorb“) oder auf dem Kassenzettel („Bestellübersicht“) ausgegeben.

(Aber, wie im zitierten Absatz wiedergegeben - es schadet ja nicht!)