Umtausch nach Rabatt-Aktionen

Hallo. Wie handhabt ihr das bei Umtausch nach Rabattaktionen (wie bspw. Black Friday)?

Streng juristisch wär‘s ja wohl so: Widerruf der rabattierten Bestellung samt Erstattung des ursprünglichen Kaufbetrags, plus Neubestellung außerhalb des Rabattzeitraums zum regulären Preis, also Umtauschteil eigentlich unrabattiert.

Handhabt ihr das im Alltag auch tatsächlich so, oder seid ihr kulant und gewährt den Rabatt auch auf die Umtauschbestellung?

Da wäre erstmal zu klären was du unter Umtausch verstehst.

  • Widerruf mit Geldzurück = Gesamtkaufpreis inkl. Versand exkl. Rücksendekosten
  • Widerruf mit Nachbesserung = Reparatur oder Neuware, Versand trägt Kunde, kein Preisaufschlag weil unrabattiert. Kann ich als Händler nicht repararien oder neu beschaffen, dann gibts Widerruf mit Geldzurück meinerseits.

Ich meine nicht den Mängelersatz, sondern eher den Umtausch wg. „gefällt nicht“ oder „passt nicht“ bei Kleidung. Da es einen „Umtausch“ in diesem Sinne juristisch per Gesetz ja nicht gibt, sondern dieser Vorgang immer das Rückgängigmachen des ursprünglichen Kaufvertrags plus Abschluss eines neuen Kaufvertrags ist, stellt sich halt die Frage wie man das mit abgelaufenen Rabattaktionen handhabt.

Ich persönlich bin da hin- und hergerissen. Einerseits möchte ich den Kunden nicht verärgern, andererseits hat die Rabatt-Aktion schon Geld gekostet, eine Retoure verursacht auch Kosten, darum tendiere ich ein wenig dazu das Umtauschteil nicht mehr zu rabattieren. Bin aber unschlüssig, darum interessiert’s mich wie andere mit dieser Thematik umgehen.

…ich grübel nochmal…

Bei Umtausch wg. “passt nicht” rabattierter Preis. Gleicher Artikel nur andere Größe.

Bei Umtausch wg. “gefällt nicht” unrabattierter Preis. Komplett anderer Artikel.

Ich würde aber im Vorfeld auf meine Umtauschabwicklung hinweisen.

So würde ich das wohl machen…