Rechtliche Vorabinformationen

Kurze Frage: Was kommt eigentlich in die Kategorie „Rechtliche Vorabinformationen“? Datenschutz Impressum Widerrufsbelehrung wird ja alles schon geregelt. Was kommt / kann da rein? Liebe Grüße Sara

Kannst du löschen. Wird nicht wirklich benötigt.

Shopware selbst hat diese “Rechtlichen Vorabinformationen” http://www.shopware.de/rechtliche-vorabinformationen/ Sind diese rechtlich geschützt oder kann man die 1:1 in seinem Shop übernehmen?

Da ich kein Anwalt bin, kann und darf ich keine Rechtsauskünfte erteilen! Einer ( in diesem Fall “Shopware”) zahlt ein paar tausend Euro für seine auf sein Geschäft zugeschnittenenen AGBs. Jemand will diese AGBs kopieren (ob sie für dessen Geschäft passen - spielt keine Rolle)? Bei der Suchmaschine deiner Wahl nach “AGB kopieren” suchen, dann kommen viele Seiten, mit z.B. "Unerlaubte Textübernahmen lassen sich im Internet sehr einfach entdecken (z.B. per Plagware oder Plagscan). Was darauf folgt ist die Abmahnung, mit diesen Folgen: “Kosten der Abmahnung – Schadensersatz (Der Schadensersatz bemisst sich nach den Kosten die der Anwalt für die Erstellung der AGB üblicherweise verlangt. Je nach Art und Umfang der AGB können es mehreren hundert bis mehrere tausend Euro sein). - Abgabe Unterlassungserklärung – Kosten neuer AGB.”

Danke für die Information. Das ist mir ja auch bewusst und ich würde von anderen Seiten auch keine AGB´s kopieren um sie für meinen Shop zu benutzen. Da ich aber Shopware als Shopsystem nutze, dachte ich hier gäbe es eine Ausnahme wenn ich die Rechtlichen Vorabinformationen zum Teil für mich benutze. Da habe ich wahrscheinlich etwas zu naiv gedacht.

[quote=“meniko”]Da habe ich wahrscheinlich etwas zu naiv gedacht.[/quote] Das kann jedem passieren. :wink: Für eine meiner Webseiten bekam ich einen Anwaltsvorschlag von 1500 Euros.

Soetwas braucht man nicht. Und zum anderen bezieht sich shopware auf einen Paragraphen, den es nicht mehr gibt. BGB InfoV Meine persönliche Meinung dazu.

Sinnigerweise arbeitet Shopware mit dem Händlerbund zusammen. Hier wird dann beim Plugin vom Händlerbund diese Seite einfach ignoriert.

Auch wenn ich keine Rechtsauskunft geben darf, könnte es sein, dass mir jemand gesagt hat, dass dieser Punkt gelöscht werden kann. Aber zur Sicherheit hier noch einmal einen Juristen fragen :slight_smile:

Es gibt vier Arten von rechtlichen Informationen:

  1. Vorläufige Rücktrittsklausel (PCOP) 2. Allgemeine Vorschriften (GPR) 3. Informationen zum Änderungsverfahren (CPI) 4. Richtlinieninformationen ändern (PI)
    Je nachdem, wer sie verwendet und wie sie verwendet werden, können sie sich voneinander unterscheiden.
    Vorvertragliche Informationen und Widerrufsbelehrung
    Vorrechtliche Dokumente können in einen Aufhebungsplan aufgenommen werden.

Frag mal einen Juristen, wir können dir auch nur Vermutungen nennen und Rechtsauskunft darf man in so einem Forum nicht einfach so geben. Wir mussten vor kurzem auch einen Anwalt beauftragen und er hatte eine sehr übersichtliche Webseite mit vielen Informationen zu diesem Thema. Such sonst mal nach Arbeitshilfen für die familienrechtliche Praxis, damit solltest du die Seite finden können. Die Regeln für den digitalen Verkauf/ die digitalen Shops ändern sich ja sowieso ständig. Da ist es schwierig den Überblick zu behalten, besonders wenn man selbst nichts mit diesem Gebiet zu tun hat.