ggf. zzgl. Nachnahmegebühr und Zustellgebühr?

Genau, mein Vorredner sagt es… Nochmal: -> Aber grundsätzlich erhebt die Deutsche Post die (übrigens grundsätzlich steuerfreie) Gebühr direkt vom Empfänger, sprich der “Vertrag” über die 2,-€ kommt eh nicht zwischen Dir und dem Kunden zustande und ist daher in Hinsicht auf die KU irrelevant.