Soweit ich die PangV verstehe nur, wenn auch schon der Warenkorb-Button vorhanden ist, dann muss der Gesamtpreis (Mindestbestellmenge) sichtbar sein. Soweit ich das beurteilen kann muss man hier den Warenkorbbutton ausgeblendet lassen es muss dann aber im Warenkorb drin sein.
Bilder kann ich auch durch anklicken keine sehen.
Vielleicht hilft ja noch das:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/preisangabenverordnung.html
Mit Mindestbestellmengen würde ich nur im B2B-Bereich arbeiten