Preisanzeige im Shop bei Staffelpreis und/oder Mindestmenge

Dann gilt wieder mein erster Post: Weil in der PAngV es keine Grundpreis für Stück gibt; warum sollen dann Staffelpreise, Mindestbestellmenge (Stück) etc. nicht der PAngV entsprechen ?

Oder anders ausgedrück: Wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, warum soll die derzeitge Darstellung nicht genügen ? Vielleicht kannst Du ja mal noch genauer darlegen was in der PAngV so missverständlich ausgedrückt ist, dass es Probleme machen könnte.