MwSt-Änderung wegen Corona

Also nur mal so als Denkanstoß. Ist keine Rechtsbelehrung das sollten Anwälte übernehmen. Aber, eine Onlinebestellung ist ein bindendes Gebot und wenn Ihr das mit einer Bestätigungsmail akzeptiert habt, dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Wenn vor dem 1.7. dann halt zu 19%. Alle wissen um die Reduzierung. Wenn Ihr einen Artikel 2 Tage nach dem letzten Verkauf reduziert dann müsst Ihr dem Kunden auch nicht die Differenz erstatten. Ihr könnt natürlich, wenn Ihr wollt.

 

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