MwSt-Änderung wegen Corona

Wenn ich das richtig sehe, ist der Tag der Leistungserbringung (Versanddatum) ausschlaggebend für die Versteuerung. Wenn nun also Kunden am 30.6. einen Artikel bestellen und dieser am 1.7. versendet wird, dann müsste ja 16% MwSt. für diese Bestellung gelten. Das bedeutet doch dann aber auch, dass der Kunde ein Recht auf Rückzahlung von Geldern hat, selbst dann, wenn ich am 1.7. den Artikel verteuere - also den Bruttopreis gleich lasse. Denn ich kann ja dem Kuden keine nachträgliche Preiserhöhung in Rechnung stellen und wenn er den Artikel mit inkludierter MwSt. (19%) am Tag zuvor gekauft hat und ich dann nur 16% ausweisen muss, dann muss der Kunde das doch bekommen. Oder sehe ich das falsch?