Preisdarstellung bei B2B vs Google-Suche

Moin,

dazu gibt es aber auch schon einige Rechtssprechungen: https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-netto-preise-b2b.html

Interessant welche Bedingungen aufegstellt werden:

it-recht-kanzlei schrieb:

Zur Abgrenzung der Ausrichtung der Werbung nannte der BGH in seiner Begründung folgende Kriterien

Wenn also für jeden klar ist, dass sich das Angebot an Gewerbebetreibende richtet, sollte das anscheinend kein Problem darstellen:

it-recht-kanzlei schrieb:

Konkret hatte der Beklagte nach Ansicht des Gerichts schon versäumt, seine von vorneherein wegen der Allgemeinzugänglichkeit des Angebots auch an Letztverbraucher gerichtete Werbung durch klare, für den Verbraucher eindeutige und unmissverständliche Hinweise auf eine Ausrichtung ausschließlich an Gewerbetreibende zu beschränken. Die vom Beklagten dazu im Fließtext des Angebots platzierten kryptischen Formulierungen  „Preis Export-FCA“ und „Preis-Händler-Export-FCA“) waren hierfür jedenfalls ungeeignet.

Dein Anwalt kann dir da aber bestimmt weiter helfen.

VG

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