EuGH-Urteil: Opt-in-Pflicht für Cookies

Ich würde da nun noch ein paar Tage ins Land gehen lassen, bis sich die einschlägig bekannten Rechtsanwälte dazu äussern, wie it… oder Solmecke.
Alles was ich bisher dazu gelesen habe - Heise, T3N, der Link von Flor - ist sehr oberflächlich und unvollständig.

Nachdem was ich so zwischen den Zeilen gelesen habe, ging es in der Klage um Werbe / Trackingcookies, was aber in den Artikeln „unterschlagen“ wird.
Selbst das EuGH setzt selber „technisch notwendige cookies“ ohne Rückfrage  Wink

Man muss wohl begründen, auf welcher Basis man seine Kekse setzt. Demnach sind nach der EPrivacyverordnung „technisch notwendige“ Kekse erlaubt. Nach DSGVO wiederum kann man mit „berechtigtem Intersse“ auch darüber hinausgehende setzen. Das Problem hier ist, dass Deutschland NICHTS umgesetzt hat, und das TMG gekippt wurde - zumindest der Cookie-Teil.

Hier sollten wir wirklich auf die „Aufarbeitung“ durch die Fachkanzleien warten, somal das Urteil ja auch erst wieder zurück zum BGH geht und für dessen Urteil die Basis ist.

Edit: Zitat aus Arteps Link

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der europäische Gerichtshof eine Pflicht zur Einholung wirksamer Einwilligungen für alle cookie-basierten Personendatenverarbeitungen aufgestellt, die nicht zum Betrieb einer Website oder zur Bereitstellung von deren Grundfunktionen zwingend notwendig sind.