Umtausch nach Rabatt-Aktionen

Ich meine nicht den Mängelersatz, sondern eher den Umtausch wg. „gefällt nicht“ oder „passt nicht“ bei Kleidung. Da es einen „Umtausch“ in diesem Sinne juristisch per Gesetz ja nicht gibt, sondern dieser Vorgang immer das Rückgängigmachen des ursprünglichen Kaufvertrags plus Abschluss eines neuen Kaufvertrags ist, stellt sich halt die Frage wie man das mit abgelaufenen Rabattaktionen handhabt.

Ich persönlich bin da hin- und hergerissen. Einerseits möchte ich den Kunden nicht verärgern, andererseits hat die Rabatt-Aktion schon Geld gekostet, eine Retoure verursacht auch Kosten, darum tendiere ich ein wenig dazu das Umtauschteil nicht mehr zu rabattieren. Bin aber unschlüssig, darum interessiert’s mich wie andere mit dieser Thematik umgehen.