Rufbereitschaft - was ist üblich ?

@SB schrieb:

und der auftraggeber sollte den auftragnehmer auch nicht zum gesetzesbruch verleiten. da kommen ja noch andere dinge hinzu - ruhezeiten, max. stunden arbeitszeit, usw. - wer schonmal eine prüfung durch sozialversicherungen hinter sich hat, sollte das kennen und sich bewusst sein.

Stimme ich dir zu.  Wink In DE wäre ich auch sehr vorsichtig, aber in unserem Land und einigen anderen muss man sich darüber nicht all zu große Sorgen machen.  Wink