Rufbereitschaft - was ist üblich ?

und der auftraggeber sollte den auftragnehmer auch nicht zum gesetzesbruch verleiten. da kommen ja noch andere dinge hinzu - ruhezeiten, max. stunden arbeitszeit, usw. - wer schonmal eine prüfung durch sozialversicherungen hinter sich hat, sollte das kennen und sich bewusst sein.