Neues Gesetz bei Lieferung in die Schweiz ab 01.07.2018

Hallo Matthias,

ich würde mir da keine grossen Sorgen machen. In deinem Link ist ja beschrieben das der Hinweis und die allfällige Verlinkung auf die Berechnungsgrundlage ausreichen. Eine direkte Ausweisung der Frankenbeträge MWSt. und Zoll ist meines Wissens nicht notwendig.

Gruss

Sijandi

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