Neues Gesetz bei Lieferung in die Schweiz ab 01.07.2018

Naja, der Händlerbund hat das hier dazu geschrieben:

Keine Ahnung, wie das gehen soll. Gilt das nur wenn man die Währung in Schweizer Franken im Shop hat? Oder muss nach aktuellem Kurs umgerechnet werden? Bis das Paket beim Kunden bzw. beim Zoll eingegangen ist, hat sich der Wechselkurs ja wieder geändert.

Bisher nutzen auch ich nur den Hinweistext, dass bei Lieferungen in die Schweiz Zölle und Einfuhrabgaben fällig werden, die der Kunde zu tragen hat. Auf der Rechnung und Lieferschein dann den kompletten Hinweistext mit Paragrafen Angaben usw.

 

Gruss

Matthias