Das Thema an sich hat nichts mit der DSGVO zu tun, du brauchtest auch bisher immer eine Einwilligung des Kunden um ihn werblich zu kontaktieren. Darunter fallen bspw. Bewertungsaufforderungen und auch Geburtstagsmails oder TellAFriend. Strenggenommen müsstest du hier die Bestätigung des Kunden über ein Opt-In einfordern. Die gängige Praxis hat bisher gezeigt, dass die wenigsten Unternehmen dies einsetzen. Die DSGVO hat daran erstmal nichts geändert, dies soll schon zuvor Teil des Wettbewerbsrecht gewesen sein.
Ihr könnt dazu gerne mal ein Ticket aufmachen, also für die Funktion “Opt-In für Werbemails”