Abmahnungen - Petition

Also, mal ehrlich - die “vierstelligen” Beträge sind ja doch eher selten.
Wenn ich mir das wöchentlichen “Abmahn-Radar” vom Händlerbund angucke, sind selbst “Markenabmahnungen” oft unter 1kEUR.

Das ganze ist doch eh nur ein Marketing-Gag vom Händlerbund.
Für einen “Tippfehler” gibt es auch keine überzogenen Abmahnungen. Überwiegend - laut Newsletter Händlerbund - sind die Abmahngründe fehlerhafte oder fehlende Pflichtangaben im Impressum und falsche Preisauszeichungen / Produktinformationen. Genau also die Dinge - die relevant sind.

Auch die Sache mit dem “versicherten Versand” sollte sich bis zum letzten Hobby-Shopbetreiber durchgesprochen haben. Versandrisiko liegt bis zur Übergabe beim Händler - ist also eine “Selbstverständlichkeit”. Und mit dieser darf eben nicht geworben werden - wie auch mit “14 Tage Rückgaberecht”. Wer sich da eine Abmahnung einfängt, hat es nicht anders verdient!

Es wird auch keiner gezwungen, bei einer Abmahnung 1:1 die Unterlassungserklärung so abzugeben, wie sie vorliegt.

Im Übrigen muss auch niemand so freundlich sein, eine Abmahnung zu verschicken. Unfreundlich geht es nämlich auch gleich NOCH TEURER über das Gericht. Und da werden die Gebühren gleich am Streitwert berechnet.

Der Händlerbund soll lieber mal gucken, dass er seine zahlenden Mitglieder schützt. Letztens gelesen: Abmahnung wegen fehlende Pflichangaben zu Kosmetika. Im eigenen Whitepaper steht dann aber, dass genau diese Pflichangaben nicht bei Kosmetika angegeben werden müssen. Kompetente Bude…

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