Black Friday - Wie ernst nehmt Ihr die Abmahngefahr?

Die Marke wurde 2013 eingetragen, und in wie weit hier tatsächlich die Marke “gelebt” wird, wird auf die Schnelle keiner beurteilen können. So wie ich motorg verstanden habe, gab es ja eine Vorwarnung. Das spricht ja gegen die Theorie, dass die Marke nur zum Abmahnen eingetragen wurde. Muss auch sagen: Selber Schuld. Wir haben auch eine Wortmarke eintragen lassen, und in einer Phase gab es eine dreimonatige Widerspruchsfrist nach Veröffentlichung. Und wenn einer meint, unsere Wortmarke benutzen zu müssen, gibt es je nach Verstoß entweder nur eine E-Mail, oder auch gleich Post vom Anwalt. Genau für sowas sind Marken da!
Amazon hätte ja selber vorher die Marke anmelden können - ham se aber nicht. Ansonsten meldet Amazon ja derzeit auch haufenweise eigene “Hausmarken” an.
Und immer schön die Nizza-Klassen beachten - muss ja nicht zwingend eine Überschneidung sein. 
Man muss ja nicht jeden Rotz mitmachen, der von USA eingeschleppt wird.