Hallo Stefan,
nur als Hinweis für Dich. Achte daran, dass Gutschriften bzw. die Gewährung eines Rabattes für Bewertungen wahrscheinlich rechtlich nicht zulässig sind, wenn auch diese „Bezahlung“ nicht hingewiesen wird. Nicht, dass Du deswegen irgendwann Probleme bekommst.
LG Ken
Hier ein Link zum Nachlesen: https://www.jurion.de/urteile/olg-hamm/2010-11-23/i-4-u-136_10