OS Plattform

Steht doch da: “in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben,verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und werden abgemahnt.”

Wer selbst suchen möchte:

…aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München erneut die Aufmerksamkeit auf die Präsentation der OS-Plattform lenkt.

Die Rechtsvertretung rät: 

“Sie fassen alle Informationen auf Ihrer Startseite unter einem deutlich gekennzeichneten Link z.B. namens  „OS-Plattform“  zusammen.”