Steht doch da: “in bzw. unter Ihrem Impressum versteckt haben,verstoßen Sie gegen die gesetzliche Pflicht, den Bekanntheitsgrad der OS-Plattform zu steigern und werden abgemahnt.”
Wer selbst suchen möchte:
…aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München erneut die Aufmerksamkeit auf die Präsentation der OS-Plattform lenkt.
Die Rechtsvertretung rät:
“Sie fassen alle Informationen auf Ihrer Startseite unter einem deutlich gekennzeichneten Link z.B. namens „OS-Plattform“ zusammen.”