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Hallo,

auch wißt ihr, wenn die Rechtsprechung sowieso schon mit einem so tiefen Mißtrauen gegenüber sich Ihren Lebensunerhalt verdienenden Unternehmern geprägt ist, wie soll dann eine solche Einwilligung rechtssicher protokolliert werden? Im gleichen Atemzug kann man ja dem Unternehmer unterstellen, die Protokollierung, die ja in der Regel in einer nicht schreibgeschützten Datenbank stattfindet, zu manipulieren.

Da kannst Du machen was Du willst, Du verlierst!